Abgrenzung
Die AGBs ergänzen die Statuten der SKG Sektion Zürich.
Für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind die Statuten der SKG Sektion Zürich, die Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) massgebend.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein ist nicht übertragbar.
Versicherung / Haftung
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmenden. Für alle organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Teilnahme an den verschiedenen Anlässen erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Verein schliesst jegliche Haftung für entstandene Schäden und/oder Unfälle aus. Die Hundeführenden sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung für sich und ihre Hunde, für Schäden an Drittpersonen oder an Sachen verantwortlich.
Das Benutzen der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der Verein nicht haftbar gemacht werden. Der Verein behält sich das Recht vor, bei entstehenden Schäden an Eigentum des Vereins, verursacht durch Hundehaltende, Besuchende oder durch einen Hund, in Rechnung zu stellen. Hundeführende unter 16 Jahren dürfen nur in vorgängiger Absprache mit der Übungsleiterin bzw. dem Übungsleiter ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person an Stunden oder Kursen teilnehmen.
Gesundheitszustand der Hunde
Es dürfen nur gesunde Hunde am Training teilnehmen. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer versichert, dass der Hund frei ist von ansteckenden Krankheiten. Die Hunde müssen den in der Schweiz üblichen Impfschutz aufweisen. Das Impfbüchlein ist auf Verlangen vorzuweisen.
Informationspflicht
Die Hundeführerin bzw. der Hundeführer verpflichtet sich, die Kursleitung über allfällige Verhaltensauffälligkeiten wie zum Beispiel Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes zu informieren. Das Gleiche gilt für allfällige Auflagen von Behörden oder vom Veterinäramt.
Kurse organisiert durch die SKG Sektion Zürich
Die Anmeldung an einen Kurs ist verbindlich. Bei Kursabbruch durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer besteht kein Anrecht auf eine Rückerstattung des Kursgeldes. Muss der/die Kursteilnehmende einen Kurs absagen (egal aus welchen Gründen) oder verschieben, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung oder auf eine unentgeltliche Verschiebung bzw. Nachholung des Kurses oder der Lektion.
Müssen ausgeschriebene Kurse durch den Organisator verschoben werden, wird der Kurs in erster Linie an einem neuen Datum nachgeholt und nur, falls dies nicht möglich ist, wird der bezahlte
Kursbeitrag zurückerstattet.
Der Kurspreis wird vom Organisator festgelegt. Der Kursbetrag ist im Voraus zu bezahlen (sofern nichts anderes vereinbart wurde), d.h. innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung oder sofort vor
Kursbeginn.
Die Teilnehmerzahl ist bei allen Kursen begrenzt. Die Anmeldungen werden aufgrund der Eingangsreihenfolge berücksichtigt. Der Verein behält sich das Recht vor, Kurse/Lektionen abzusagen oder zu
verschieben sowie den Kursort zu ändern. Dieser Entscheid kann auch kurzfristig gefällt werden. Fällt eine Kursleitung aus, kann ein Kursleiterwechsel vorgenommen oder eine Stellvertretung
eingesetzt werden. Auf Verspätungen seitens Teilnehmenden kann keine Rücksicht genommen werden.
Miete Clubhaus inkl. Übungsplatz
Das Übungsgelände der SKG Sektion Zürich kann in Absprache mit dem Vorstand für Anlässe gemietet werden. Vereinsinterne Anlässe haben dabei Vorrang. Ein Belegungsplan ist auf unserer Website aufgeschaltet. Die Schlüssel können beim verantwortlichen Vorstandsmitglied bezogen werden.
Kosten
Sofern die Teilnehmerzahl 20 nicht übersteigt, ist in dieser Miete der Wasser- und Stromverbrauch sowie ein Toi Toi enthalten. Bei einer Teilnehmerzahl >20 wird eine Pauschale für die Toi Toi-Reinigung in Höhe von CHF 70.- fällig, diese wird vorgängig zusammen mit der Platzmiete in Rechnung gestellt. Zusätzlich benötigte WCs oder Parkplätze sind Sache des Organisators.
Getränke können entweder gegen entsprechende sofortige Barzahlung (Hüttenkasse) aus dem Vereinslokal bezogen oder dürfen selber mitgebracht werden. Übungsgeräte dürfen nur in vorgängiger Absprache mit dem Vorstand benutzt werden.
Das Übungsgelände ist sauber und aufgeräumt zu verlassen (hundekotfrei, Abfall entsorgt, Türen/Tore verschlossen), allfällig entstandene Schäden sind umgehend dem zuständigen Vorstandsmitglied zu melden.
Rechtliches
Der Verein behält sich das Recht vor, bei ungebührlichem Benehmen, Nichtbefolgen von Anweisungen, Tiermisshandlung oder übermässiger Härte die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer vom Platz zu weisen oder von Kursen fernzuhalten. Die Kursteilnehmerin bzw. der Kursteilnehmer ist für ihre/seine Kursanmeldungen und das Besuchen der obligatorischen Kurse, deren Vorschriften und für das Einhalten der Kursfristen selbstständig verantwortlich. Kursprogramm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der SKG Sektion Zürich ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.
Der Vorstand der SKG Zürich
August 2018